Berufsbilder


Die drei unter dem Sammelbegriff „Immobilientreuhänder“ zusammengefassten Gewerbe Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger sind reglementierte Gewerbe, deren Ausübung an einen Befähigungsnachweis gebunden ist, und die erst dann ausgeübt werden dürfen, wenn die zuständige Behörde eine Bewilligung ausgestellt hat. § 117 der österreichischen Gewerbeordnung regelt die Gewerbe der Immobilientreuhänder wie folgt: 
 

Immobilienmakler 

Die Aufgabe des Immobilienmaklers besteht in der Zusammenführung von Angebot und Nachfrage. Um zum Nutzen aller Kunden und der Wirtschaft optimal zu arbeiten, bedarf es einer umfassenden beruflichen Ausbildung: So muss der Immobilienmakler neben den Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes und des Handelsrechtes Spezialkenntnisse des Grundbuchsrechtes, der Widmungs- und Bebauungsbestimmungen, über die Gestaltung und Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Kauf/Verkauf, Miete/Vermietung, Pacht, Baurecht und Fruchtgenussbegründung) nachweisen. Darüber hinaus muss der Immobilienmakler spezielle Kenntnisse hinsichtlich der Bewertung von Immobilien mitbringen und über eine umfassende Marktkenntnis verfügen.

Der Tätigkeitsbereich des Immobilienmaklers umfasst: 

  • Die Vermittlung des Kaufes, Verkaufes und Tausches von unbebauten und bebauten Grundstücken und von Rechten an Immobilien einschließlich der Vermittlung von Nutzungsrechten an Immobilien sowie die Vermittlung des Kaufes, Verkaufes und Tausches von Wohnungen, Geschäftsräumen, Fertigteilhäusern und Unternehmen
  • Die Vermittlung von Bestandverträgen über Immobilien
  • Den Handel mit Immobilien, einschließlich des Mietkaufes (einschließlich der Errichtung von Bauwerken zur nachfolgenden Veräußerung)
  • Die Vermittlung von Beteiligungen an Immobilienfonds
  • Die Beratung und Betreuung für o.a. Geschäfte
  • Die Vermittlung von Hypothekarkrediten
     

Immobilienverwalter 

Die primäre Aufgabe des Immobilienverwalters ist die treuhändige und bestmögliche Bewirtschaftung des ihm anvertrauten Immobilienvermögens. Der Immobilienverwalter hat in seinem Bereich besondere Vertretungsbefugnisse vor Gerichten und Behörden, es obliegt dem einzelnen Betrieb, seinen individuellen Leistungsumfang zu definieren und anzubieten. Zur optimalen Abdeckung des Kundenwunsches ist der Immobilienverwalter berechtigt, auch andere Berufsgruppen, wie z.B. Rechtsanwälte, Architekten oder andere befugte Fachleute heranzuziehen.

Der Tätigkeitsbereich des Immobilienverwalters umfasst:

  • Die Verwaltung von bebauten und unbebauten Liegenschaften, die Obsorge für deren Erhaltung, Instandsetzung, Verbesserung und Sanierung
  • Das Inkasso von Geldbeträgen sowie die Leistung von Zahlungen
  • Die steuerliche Beratung und Verfassung von Eingaben an die Finanzbehörden für Haus- und Wohnungseigentümer
  • Verwaltungstätigkeiten für einzelne Miteigentümer einer Liegenschaft, insofern hieraus kein Interessenskonflikt entsteht
  • Die Durchführung einfacher Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten
     

Bauträger 

Das Leistungsbild des Bauträgers wird durch die Art des Bauvorhabens bestimmt und in der Regel jeweils individuell vertraglich vereinbart. 

Der Tätigkeitsbereich des Bauträgers umfasst: 

  • Die organisatorische und administrative Abwicklung von Bauvorhaben auf eigene oder fremde Rechnung sowie die hinsichtlich des Bauaufwandes einem Neubau gleichkommende Sanierung
  • Die Verwertung dieser Gebäude
  • Vertretung der Auftraggeber vor Verwaltungsbehörden, Fonds, Förderungsstellen, Körperschaften öffentlichen Rechts und vor Gericht (sofern kein Anwaltszwang besteht)

Darüber hinaus kann er so genannte Formularverträge errichten, er ist jedoch nicht zur Vertragserrichtung im weitesten Sinne befugt. 

Um zu beurteilen, ob ein Immobilientreuhänder bestimmte Tätigkeiten ausüben darf, müssen die Vorbehaltstätigkeiten anderer Berufsgruppen wie zB von Rechtsanwälten, Notaren und Wirtschaftstreuhändern beachtet werden.